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Allgemeine Verkaufsbedingungen für die Wilhelm König Maschinenbau GmbH und die König-mtm GmbH, Spanntechnik
Präambel
Diese Allgemeinen Bedingungen gelten, soweit die Vertragsparteien in ihrem Vertrag darauf Bezug nehmen, vorbehaltlich etwaiger Änderung dieser Bedingungen, die die Parteien
ausdrücklich und schriftlich vereinbaren.
Angebot
Die im Angebot enthaltenen Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichte und Maßangaben sind nur ungefähre Angaben, es sei denn, sie sind speziell als verbindlich gekennzeichnet.
Angebotsunterlagen dürfen ohne unsere Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben werden. Angebote sind unverbindlich, solange die Aufträge von uns nicht schriftlich bestätigt sind. Einkaufsbedingungen
oder abweichende Gegenbestätigungen des Käufers sind für uns unverbindlich, auch wenn ihnen nicht widersprochen wird. Vielmehr kommen Verträge lediglich unter Geltung unserer Verkaufsbedingungen zustande.
Rücktritt
Sofern wir für Auslandslieferungen besondere Lizenzen oder Genehmigungen benötigen, behalten wir uns das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, falls diese Lizenzen oder Genehmigungen nicht innerhalb von
3 Monaten nach Beantragung erteilt werden.
Lieferfristen
Die von uns genannten Lieferfristen sind unverbindlich, es sei denn, es wurde ausdrücklich ein Fixgeschäft vereinbart. Sind Lieferfristen vereinbart, so verlängern sie sich auch ohne Behinderungsanzeige,
wenn sich die Lieferung durch Umstände verzögert, die von uns nicht beeinflußbar sind. Dies gilt insbesondere für Verzögerungen, die auf verzögerte Lieferung von Unterlieferanten, auf Betriebsstörungen,
auf Ausschuß , auf Streik, auf höhere Gewalt, auf fehlende Mitwirkungsverhandlungen des Abnehmers, und auf Verzögerung durch verzögerliche Erteilung von Genehmigungen zurückzuführen sind.
Solche nicht von uns beeinflußbaren Hindernisse sind auch dann nicht von uns zu vertreten, wenn sie während bereits vorliegenden Lieferverzuges eintreten.
Haftung
Zur Schadenersatzleistung sind wir nur dann verpflichtet, wenn der Schaden durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von uns oder einem unserer Erfüllungsgehilfen verursacht wurde.
Dies gilt auch für Schäden aus der Verletzung von Pflichten bei den Vertragsverhandlungen.
Preise
Unsere Preise verstehen sich mangels anderer bestätigter Angaben ab Werk ohne Mehrwertsteuer zuzüglich Verpackung und Transport. Die Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet und nicht
zurückgenommen. Sofern keine Festpreise vereinbart sind, behalten wir uns vor, unsere am Tag der Lieferung gültigen Preise zu berechnen. Als Mindestwert pro Bestellgröße gelten EUR 250,-.
Zahlung
Mangels gesonderter Vereinbarung sind unsere Rechnungen bei Fälligkeit rein netto zahlbar. Bei der Lieferung von Maschinen und Anlagen sind 1/3 des Rechnungsbetrages bei Bestellung,
1/3 bei Versandanzeige und 1/3 bei Aus lieferung zur Zahlung fällig. Zahlungen sind in EUR und auf Kosten und Gefahr des Bestellers zu übermitteln.
Im Verzugsfalle sind wir berechtigt. Verzugszinsen in Höhe von jeweils 2% über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz, mindestens jedoch 6% Zinsen, zu verlangen. Eingehende Zahlungen werden
jeweils auf die älteste Schuld verrechnet.
Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung von Gegenforderungen ist nur zulässig, wenn das Zurückbehaltungs- und Aufrechnungsrecht von uns nicht bestritten wird oder rechtskräftig
festgestellt ist. Wechsel werden nicht angenommen.
Versand und Gefahrenübergang
Der Spediteur oder Frachtführer wird von uns bestimmt, wenn der Verkäufer uns keine besonderen Anweisungen erteilt. Die Kosten des Versandes trägt der Käufer. Versicherungen gegen Beschädigung
oder Verlust werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers abgeschlossen. Mit der Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen unseres Werkes geht die
Gefahr auf den Käufer über.
Ausgelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie Mängel oder Beschädigungen aufweisen, vom Käufer unbeschadet der Gewährleistungs- und Haftungsbestimmungen entgegenzunehmen.
Wird der Versand auf Wunsch des Käufers aufgeschoben, oder verzögert sich der Versand aufgrund von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft
an auf den Käufer über.
Teillieferung, Über-/Unterlieferung
Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Diese gelten bezüglich Zahlungen und Reklamationen als selbständige Lieferungen, Teillieferungen sind bis zu 10% von der Gesamtliefermenge zulässig.
Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen Liefergegenst änden bis zur vollständigen Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers aus der Geschäftsverbindung, auch aus gleichzeitig oder später
abgeschlossenen Verträgen vor. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen des Lieferers in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden. Im Falle des Zahlungsverzuges
sind wir berechtigt, die Einräumung des unmittelbaren Besitzes an den unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenständen zu verlangen. Im Rahmen des Kontokorrenteigentumvorbehaltes kann der Verkäufer
die Freigabe bestimmter Gegenstände vom Eigentumsvorbehalt verlangen, wenn die Aufrechterhaltung des Eigentumsvorbehaltes zu einer erheblichen Übersicherung unsererseits führen würde.
Der Käufer tritt alle Forderungen mit sämtlichen Nebenrechten, die uns aus der Weiterveräußerung entstehen, an uns ab. Der Käufer ist weiter zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir sind ebenfalls
berechtigt, die Abtretung offenzulegen, und die Forderung selbst einzuziehen, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht ordnungsgemäß nachkommt. Für den Fall der Anwendung
ausländischen Rechts verpflichtet sich der Käufer zu allen Handlungen, die zur Entstehung, Begründung oder Aufrechterhaltung des Eigentumsvorbehaltes erforderlich sind, mitzuwirken, auf unser Verlangen
eine schriftliche Vereinbarung über den Eigentumsvorbehalt zu treffen, und den Eigentumsvorbehalt erforderlichenfalls bei Behörden, Notaren oder Gerichten registrieren zu lassen.
Gewährleistung
Wir übernehmen die Gewähr dafür, daß die von uns gelieferten Kaufgegenstände bei Gefahrenübergang nicht mit Fehlem behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder dem
nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern. Die Gewährleistungszeit beträgt 6 Monate. Die Gewährleistung ist zunächst auf den Anspruch zur Nachbessserung bzw. Ersatzlieferung
beschränkt. Schlägt jedoch die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung fehl, so ist der Käufer berechtigt, Wandlung oder Minderung des Kaufvertrages geltend zu machen. Dem Käufer obliegt die sofortige
Untersuchungs- und Rügepflicht gem. §§ 377, 378 HGB. Für wesentliche Fremderzeugnisse beschränkt sich unsere Haftung auf die Abtretung der Haftungsansprüche, die uns gegen den Lieferer der
Fremderzeugnisse zustehen.
Im kaufmännischen Verkehr übernehmen wir für Ausbesserungen bzw. Ersatzlieferungen die Kosten des Ersatzstückes, einschließlich des Versandes, sowie, falls Aus- und Einbau auf unseren Wunsch
hin nicht von uns durchgeführt werden, die angemessenen Kosten des Aus- und Einbaus. Weitergehen de Ansprüche des Käufers sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
Unmöglichkeit, Unvermögen, Rücktritt
Im Falle der objektiven und subjektiven Unmöglichkeit, unsere Leistung zu erbringen, bestimmen sich die Rechte des Käufers nach den gesetzlichen Bestimmungen, jedoch mit der Maßgabe, daß nur der
Rücktritt vom Vertrag geltend gemacht werden kann. Die Geltendmachung eines Schadenersatzanspruches, auch gem. § 326 BGB, ist auch hier auf Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt.
Annahmeverzug, Schadenpauschalisierung
Im Falle des Annahmeverzuges des Käufers sind wir berechtigt, nach Ablauf einer von uns zu setzenden angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten, oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu
verlangen. Für alle Fälle, in denen wir Schadenersatzansprüche geltend machen, sind wir berechtigt - unbeschadet des Rechts, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen - 15% des Verkaufspreises
als Entschädigung zu fordern. Dies beschneidet die Möglichkeit des Käufers nicht, nachzuweisen, daß ein Schaden nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist.
Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle vertraglichen Verpflichtungen, insbesondere auch der Rückgewährverpflichtung, ist Wertheim.
Für alle zwischen den Parteien auftretenden Streitigkeiten wird die Zuständigkeit des Amtsgerichts Wertheim vereinbart. Wir sind jedoch auch berechtigt, Aktivprozesse an dem für den Hauptsitz des Käufers
zuständigen Gericht zu führen.
Rechtsordnung
Für Lieferungen und Leistungen gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Anwendung der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen und über den Abschluß von internationalen Kaufverträgen
über bewegliche Sachen ist ausgeschlossen.
Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Klauseln hiervon unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine Bestimmung ersetzt,
die in zulässiger Weise dem gewollten rechtlichen und wirtschaftlichen Ergebnis am nächsten kommt.
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